Fußballplatz Vockenhausen nutzbar

Der neue Multifunktionsplatz an der Embsmühle aus der Vogelperspektive.Drohnenfoto: Jochen Haupt

Der neue Multifunktionsplatz an der Embsmühle aus der Vogelperspektive.Drohnenfoto: Jochen Haupt

Am Freitag, 9. Mai, um 16 Uhr ist es soweit: Der neue Fußballplatz in Vockenhausen wird ab diesem Zeitpunkt öffentlich nutzbar sein. Bürgermeister Alexander Simon wird zum Start ebenfalls die Fußballschuhe schnüren und vor Ort sein.

Zu Beginn des Jahres 2025 konnten die Hauptarbeiten zur Errichtung des neuen Multifunktionsplatzes abgeschlossen werden. Die letzten Neben- und Nacharbeiten wurden im April ausgeführt. Seit einigen Wochen schon nutzt der Verein Sportfreunde 1982 Vockenhausen das Gelände. Als Hauptnutzer sind dem Verein einige Pflichten übertragen worden. Jetzt startet auch die öffentliche Nutzung, die wegen der Schwerlasttransporte und dem Einhub der Module für den Kindergartenneubau bislang noch nicht möglich war.

Der Zugang für die öffentliche Nutzung befindet sich auf der rückwärtigen Seite. Eine öffentliche Nutzung erfolgt dabei auf Vertrauensbasis und die Stadt appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer, keine Beschädigungen oder Zerstörungen herbeizuführen. In Absprache mit den Sportfreunden Vockenhausen und in Abstimmung auf deren Trainings- und Spielzeiten wird der Fußballplatz zu folgenden Tagen und Uhrzeiten öffentlich nutzbar sein: donnerstags und freitags von 13 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 19 Uhr und sonntags von 10 bis 19 Uhr. Die Zeiten sind als Testphase festgesetzt. Sie können verringert oder auch erweitert werden. In der Anfangsphase wird das Nutzerverhalten zu betrachten sein. Sowohl die Stadt als auch der Verein setzen große Stücke auf einen pfleglichen Umgang und geben einen Vertrauensvorschuss. Der Zugang erfolgt deshalb nicht über den Haupteingang über die Parkplatzanlage, sondern über den Seiteneingang (Seitenlinie). Der Platz darf nur mit Fußballschuhen oder anderen Sportschuhen betreten werden. Glasflaschen u.ä. sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist verboten. Kommt es zu Beschädigungen, Zerstörungen oder Missachtungen von Regeln, kann für einen gewissen Zeitraum oder für dauerhaft die öffentliche Nutzung ausgesetzt werden.

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