Ein entsprechendes Veräußerungsverfahren wurde nun eingeleitet und läuft noch bis zum 20. Oktober.
Das bebaute Grundstück in der Langenhainer Straße 1 in Eppstein steht ab sofort zum Verkauf. Es liegt in der Kernstadt Eppsteins, im allgemeinen Wohngebiet zwischen der Lorsbacher Straße L3011 und einem Waldstück. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans E8 Lorsbacher / Langenhainer Straße. Dieser Bebauungsplan ist auf der Internetseite der Stadt Eppstein abrufbar. Die Größe des Grundstücks beträgt 455 Quadratmeter. Es handelt sich um ein Hanggrundstück dessen Grünfläche naturbelassen ist. Das Gebäude verfügt über drei Wohneinheiten mit jeweils knapp 52 Quadratmetern.
Die Veräußerung erfolgt im Bieterverfahren: Der Erwerber bzw. die Erwerberin hat alle mit dem Veräußerungsverfahren in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen, z.B. Notarkosten, Grunderwerbssteuer. Maklergebühren entstehen nicht. Bei den Bewerbungen/Geboten sind der Kaufpreis mit 75 Prozent und ein Nutzungskonzept mit 25 Prozent anzusetzen. Beim Nutzungskonzept sollen die Bieterinnen und Bieter beschreiben, weshalb der Eigentumserwerb für diese in Betracht kommt. Das Mindestgebot ist festgelegt auf: 435 000 Euro. Das Bieterverfahren endet am 20. Oktober 2025. Die Bewerbungen/Gebote mit den gewünschten Beschreibungen zum Nutzungskonzept sind wie folgt in Schriftform einzureichen: verschlossener Umschlag mit der Aufschrift „Bieterverfahren Langenhainer Straße“, Empfänger: Stadt Eppstein, Rathaus I, Hauptstraße 99, 65817 Eppstein. Ein Rücktritt ist nach dem 20. Oktober 2025 noch möglich. Eine Änderung des in der Bewerbung/Gebot angegebenen Kaufpreises ist jedoch nach Ablauf der vorgenannten Frist im Bieterverfahren nicht möglich. In dem Verfahren kann pro natürlicher/juristischer Person nur eine Bewerbung/Gebot abgegeben werden.
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