ADFC fordert: Autofahrer nicht bevorzugen

Ein Schutzstreifen macht das Rafharen auf der Straße sicherer.Foto:freepik.com

Ein Schutzstreifen macht das Rafharen auf der Straße sicherer.Foto:freepik.com

Im Zuge der Erneuerung der B455 in Höhe der Eppsteiner Altstadt meldet sich nun auch der ADFC Hofheim, Eppstein, Kriftel zu Wort und bewertet die geplante Umgestaltung der B 455 in Höhe der Ortsumgehung der Altstadt kritisch.

Sprecher Holger Küst: „Die Straßenverkehrskommission – bestehend aus Hessen Mobil, der Straßenverkehrsbehörde des Main-Taunus-Kreises und dem regionalen Verkehrsdienst – will den alten Fahrbahnzuschnitt vor Mai 2020 ohne Radfahrstreifen und damit eine Spurbreite von vier Metern pro Fahrbahn wieder herstellen. Der ADFC befürchtet, dass dies bei vielen Kfz-Lenkern dazu führt, dass sie in gleicher Richtung radelnde Personen innerhalb der Fahrspur überholen und damit zu wenig Seitenabstand lassen.“

Nicht ohne Grund gibt Hessen Mobil auf seiner Webseite als Regelmaß für Ortsdurchfahrten die Breite von 6,5 Meter an, also 3,25 Meter pro Fahrspur. Auch der 2020 auf der B455 markierte Schutzstreifen war problematisch, sagt der ADFC-Sprecher: „Viele Kfz-Lenker nahmen nur ihre Fahrspur wahr und fuhren auch dann am rechten Rand ihrer Fahrspur, wenn rechts ein Radfahrer unterwegs war.“ Damit, so Küst, blieb der Seitenabstand oft signifikant unter dem erforderlichen von 1,5 Metern zu radelnden Personen.

Eine Sanktionierung wegen zu geringer Seitenabstände gab es jedoch nicht. Viele Kfz-Lenker bewerten die Seitenabstände anscheinend als optional und riskieren damit schwere Unfälle von Radfahrern und -fahrerinnen. Ein deutlicher Hinweis auf einen erforderlichen Mindest-Seitenabstand mit einem Plakat wie in Kelkheim wurde in Eppstein abgelehnt.

Der favorisierte Vorschlag des ADFC war, den Gehweg um die Breite des Schutzstreifens zu verbreitern und dann auch für Radfahrer freizugeben. Diese Wegverbreiterung hätte jedoch komplett von der Stadt Eppstein finanziert werden müssen, was bei der aktuellen Kassenlage ausgeschlossen ist.

Eine Alternative wäre, einen Schutzstreifen einzuzeichnen, ohne die Mittellinie, so wie es etwa auf der Bundesstraße 3 in Zwingenberg realisiert wurde, schlägt der ADFC vor. Dies reduziere die „Kanalisierung“ durch die Mittellinie und bewirke, dass Kfz einen größeren Seitenabstand zum Rad einhalten.

Küst weist darauf hin, dass die von der Straßenverkehrskommission vorgesehene vier Meter breite Fahrbahn ohne Fahrradspur nach den Maßgaben der in Hessen eingeführten und damit maßgeblichen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ nicht in Frage kommt. Er stellt klar: „Wir erwarten von den Behörden eine sichere Verkehrsinfrastruktur. Eine einseitige Bevorzugung von Kraftfahrzeugen ohne Berücksichtigung der Anforderungen anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht mehr zeitgemäß.“bpa

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