Jetzt haben Bürger und der Verein Umweltschutz-Taunus (UTeV) mit Unterstützung der Kommunen Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Eppstein und Hofheim die Klage gegen den kürzlich erfolgten Planfeststellungsbeschluss über die Kanzlei Kerkmann, Saame und Jeromin, eingereicht.
Lange Zeit hatten die Kommunen des RTK und MTK versucht, die Bundesnetzagentur (BNetzA) dazu zu bewegen, die Trasse mit kleinen Verschwenkungen um die Wohngebiete herum zu führen. Teilweise wäre dazu nur die Versetzung von zwei bis drei Masten notwendig gewesen. Wie berichtet hat sich die BNetzA gegen jede kleinräumige Verschwenkung ausgesprochen, obwohl Ministerpräsidenten, Bürgermeister und Bürger seit fast zehn Jahren konkrete Vorschläge dazu gemacht haben und in vielen Schreiben darum gebeten hatten. Sogar das hessische Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium in Darmstadt wurden eingeschaltet. Auch aus deren Sicht gab es „keine unüberwindbaren Hürden“ für die Genehmigung von kleinräumigen Verschwenkungen.
Mit Beginn 2022 änderte die dem Bundeswirtschaftsministerium angegliederte BNetzA Ihre Vorgehensweise und Strategie, mehrere Gesetzesänderungen wurden über den Bundestag auf den Weg gebracht, um Begrenzungen und Lärmimmissionen auszuhebeln, damit die neuartigen Hybridleitungen mit Wechsel- und Gleichstrom-Höchstspannung auf einem Mastsystem in und an Wohngebieten realisiert werden.
Die Klageberechtigung von Kommunen beschränkt sich gesetzlich auf planerische und verwaltungstechnische Aufgaben. Bei Themen der Umweltabwägung im Rahmen der Raumordnungsverträglichkeit und der Gesundheitsgefährdung liegt die Klagebefugnis dagegen bei Bürgern und klageberechtigten Umweltverbänden.
Die Gemeinschaft der Kommunen unter Leitung des RTK, der Verein Umweltschutz Taunus und eine Gruppe von klagewilligen Bürgern bereiten sich seit Monaten gemeinsam auf die Klage vor. Die Klage für ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde termingerecht am 22. Dezember im Namen mehrerer Bürger und des Vereins Umweltschutz Taunus eingereicht. Für die Anfertigung der Klageschrift verbleiben nach dem Einreichungstermin genau zehn Wochen, die, wie bereits bei früheren Verfahrensschritten, von der BNetzA wohl nicht ohne Absicht in die Zeit der Weihnachtsferien gelegt wurden. In Voraussicht hat der Verein bereits Gutachten zu Lärmimmissionen, elektromagnetischer Strahlung und Umwelt- und Raumordnung durch vereidigte Sachverständige vorbereitet.
Wie in jedem Genehmigungsverfahren verhindert die Einreichung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht nicht den direkten Baubeginn der Firma Amprion auf eigenes Risiko, aber die beratende Kanzlei sieht in diesem speziellen Fall eine klare Strategie zur erfolgreichen Anfechtung des Beschlusses. Der Verein UTeV hofft mit der Klage, das Milliardenprojekt Ultranet für die Energiewende doch noch zukunftsfähig und positiv gestalten zu können, ohne, dass es gegen den Willen von Bürgern und Kommunen mitten durch Wohnsiedlungen geführt wird.EZ

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