Wenn alles so gelaufen wäre wie geplant, wäre die neue Leitung 2019 ans Netz gegangen und würde den Strom vom nordrhein-westfälischen Osterrath ins 340 Kilometer entfernte Philippsburg in Baden-Württemberg bringen. So ist inzwischen auch die Anschlussleitung von Emden nach Osterath im Bau, die Windstrom von der Nordsee Richtung Süden transportieren soll.
Von Anfang an begleiteten Bürger und Kommunen das Projekt, das grundsätzlich auf große Zustimmung stößt. Der Netzausbau sei notwendig, sagen auch die meisten Kritiker der konkreten Ausbauplanung. Problematisch sind aus Sicht vieler Betroffener die Details der Trassenführung. Während der acht Jahre währenden Bundesfachplanung erarbeiteten private Initiativen und Kommunen etliche Alternativen wie kleinräumige Verschwenkungen, die Entlastung für Wohngebiete bringen sollten. So entstand die Bürgerintiative Ultranet Niedernhausen-Eppstein, die inzwischen als Verein Umweltschutz Taunus (UTEV) die Interessen vieler Anwohner vertritt.
Nach Gesetzesänderungen zwischen 2019 und 2023 wurden sämtliche Alternativen verworfen, Bürger und Kommunen hatten jahrelang umsonst gekämpft. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im Herbst 2025 hat der Verein Umweltschutz deshalb gemeinsam mit Bürgern und mit Unterstützung von Kommunen gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.
Dabei, so UTEV, geht es den Klägern nicht um das Infrastrukturprojekt an sich. Die Kontroverse um die Stromtrasse Ultranet stehe vielmehr exemplarisch für eine Entwicklung, bei der die Mitsprache von Bürgern, Kommunen und Ländern bei großen Infrastrukturprojekten zunehmend eingeschränkt werde.
Beispielhaft dafür stünden die Gesetzesänderungen seit 2019. Aber auch die Rolle der Bundesnetzagentur wird kritisch gesehen. Sie verstehe sich als Genehmigungsinstanz und berücksichtige die Interessen von Gemeinden, Bürgern und Ländern viel zu wenig. „Man darf nicht den Eindruck erwecken, Bürger, Kommunen und Landesregierungen würden im Rahmen einer Fachplanung ernsthaft einbezogen, wenn ihre Vorschläge anschließend keine erkennbare Wirkung entfalten“, so die Interessengemeinschaft.
Darüber hinaus sehen die Betroffenen ein Ungleichgewicht zwischen Natur- und Umweltschutz, der sehr hoch angesiedelt werde, und dem Siedlungs- und Menschenschutz, dessen Belange nicht ausreichend berücksichtigt würden. „Viele Bürger haben den Eindruck, dass ihre Beteiligung zwar angehört wird, aber am Ende keinen Einfluss auf die Entscheidungen hat. Mit Bürgern meinen wir ausdrücklich auch Bürgermeister, Landräte und Vertreter der Landes- und Bundesregierung. Deren Positionen wurden im Verfahren ebenfalls weitgehend ignoriert“, erklärt UTEV. Die Interessengemeinschaft fordert deshalb eine Überprüfung der gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre sowie eine stärkere Berücksichtigung kommunaler und regionaler Interessen bei zukünftigen Netzausbauvorhaben.
Aktuell geht das Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in die letzte Phase. Bundesnetzagentur und das Netzausbauunternehmen Amprion haben im Juli ihre Klageerwiderung eingereicht. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist bislang nicht bekannt.
Unbeeindruckt von dem laufenden Verfahren sind die Bauarbeiten an Masten und Überlandleitungen entlang der Strecke in vollem Gange. Ende 2026 soll die Leitung in Betrieb genommen werden, der zweite Abschnitt dieser Nord-Süd-Verbindung, ein Erdkabel für Gleichstrom und Wechselstrom von Emden bis Osterath, 2027 ans Netz gehen.bpa

Kommentare