Landesmittel für sozialen Wohnungsbau

Mit Landesmitteln wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnungsbau gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 31. Januar beim Kreis eingereicht werden.

2018 erwirbt das Land von Privatleuten sogenannte Belegungsrechte an bestehenden Wohnungen. Ein Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss. Auch Wohnungen mit einer Mietpreisbindung über zehn Jahre werden gefördert.

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