Im Städtevergleich liegt Eppstein in fast ALLEN Vergleichswerten am Schluss der Statistiken

Unser Leser Christian Fröhlich hat uns seine Anmerkungen zum Artikel in der Eppsteiner Zeitung Nr. 44/75 vom 30.10.2025, Seite 4, geschickt:

Meine Anmerkungen sind verifizierbar, da sie im Wesentlichen auf der Grundlage der Prüfung des hessischen Rechnungshofes beruhen und eben nicht die relativ einseitige Darstellung von Frau Bergold unterstützen, dass nur die Einnahmenerhöhung auf Seiten der Grundsteuer das Zünglein an der Waage sind  (zumindest geht das so für mich aus dem Artikel hervor).

Im Städtevergleich liegt Eppstein in fast ALLEN Vergleichswerten am Schluss der Statistiken. Auffällig ist, dass in einigen Fällen die Ausgabenstrukturen konträr zu den Gegebenheiten laufen.

Ein paar wenige Beispiele: Eppstein hat mit die höchsten Ausgaben für Verkehrsflächen – ABER: Länge und Fläche der Verkehrsflächen sind unterdurchschnittlich im Landesvergleich.

Eppstein hat die drittkleinste Stadtfläche im Vergleichsring Hessen – ABER: Dritthöchste Ausgabeposten für Feuerwehr im kommunalen Vergleich. Eppstein hat massiv dezentrale Verwaltungsinfrastruktur. – Aber: Unterdurchschnittlicher Siedlungsindex (heißt: Kleine Fläche, kein erhöhter Bedarf für dezentrale Struktur).

Frau Bergold verkennt oder verschweigt, dass lediglich die Einnahmenseite der rettende Anker ist. Ich möchte daher die Angaben von Frau Bergold um die Informationen und Handlungsempfehlungen erweitern, die sich aus dem Bericht des Rechnungshofes ergeben: Ich beziehe mich hier im Wesentlichen auf Seite 23-29 und Seiten 34 ff und 45ff der Veröffentlichung des Hessischen Rechnungshofes: Die Anhebung des Hebesatzes bringt rund 46 000 Euro pro 10 Punkte Anhebung.

Handlungsempfehlungen des Hessischen Rechnungshof, wie der Haushalt zu konsolidieren ist: Auffälliges Konsolidierungspotential bei Pflichtaufgaben wie Innere Verwaltung (z.B. Auslagerungen von kommunalen Aufgaben in Kommunale Eigenbetriebe), Sicherheit und Ordnung (Feuerwehr, wie oben genannt, Zentralisierung), Verkehrsfläche (angemessenes Verhältnis der Kosten zur Fläche).

Anhebung der kommunalen Steuer wird als „ultima Ratio“ benannt und ist damit lediglich letztmöglicher Weg.

Verzerrungen im Plan/ Ist Vergleich vor allem nach der internen Leistungsverrechnung, keine Bildung von bilanziellen Rücklagen, keine Umschuldung von Krediten in Niedrigzinsphasen bleiben von mir hier unerwähnt, da diese Diskussion zu umfangreich wäre.

Es ist erkennbar, dass keine klaren Ziele formuliert werden, die durch Kennzahlen unterstützt und durch einen Zeithorizont belastbar bleiben. Ein Zeit-/ Zielhorizont ist aber die Grundvoraussetzung für eine strategische/ strukturelle Neuordnung.

Lediglich die Einnahmenseite zu betrachten und 114 Seiten professionell ausgearbeitetes Prüfungsgutachten und darin enthaltene Vorschläge zu missachten, empfinde ich als klaren Fehler und verzerrten Blick auf die Dinge.

Christian Fröhlich
Eppstein, Vockenhausen

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