Gebührenbescheide 2026 sind raus

Die Grundsteuer zahlen alle Hausbesitzer und wird auf Mieter umgelegt..Foto: de.freepik.com

Die Grundsteuer zahlen alle Hausbesitzer und wird auf Mieter umgelegt..Foto: de.freepik.com

Eppstein hat als eine der ersten Kommunen in der Region eine drastische Erhöhung der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke angekündigt und diese Steuer schon im vorigen Jahr auf 995 Prozent deutlich angehoben – blieb damit aber noch unter dem von der Kämmerei vorgeschlagenen Hebesatz.

Jetzt folgt für den Haushalt 2026 der nächste Anstieg auf 1450 Prozent – mit dem Hinweis, dass ohne diese Grundsteuer-Anhebung und die damit verbundenen Mehreinnahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro die Stadt wie schon 2025 ein weiteres Jahr ohne rechtskräftigen Haushaltsplan dastünde.

Die Folge wäre, dass die Stadt ihren Verpflichtungen trotzdem nachkommen müsste, ohne Gegenmaßnahmen ergreifen zu dürfen. Wie berichtet rühren etwa 95 Prozent der Ausgaben der Stadt aus Verpflichtungen, bei denen sie nichts oder allenfalls einen Bruchteil einsparen könnte.

Inzwischen ächzen selbst in der wohlhabenden Rhein-Main-Region immer mehr Kommunen über die zunehmende Aufgabenlast. Die Diskussion in Hofheim etwa, wo aktuell ein Grundsteuerhebesatz von mindestens 1950 Prozent und etliche Sparmaßnahmen diskutiert werden, zeigt, dass Eppstein mit dem Problem „Einnahmen contra Ausgaben“ nicht allein dasteht.

Finanzielle Lage kein hausgemachtes Problem

Das Beispiel Hofheim hilft zwar dem einzelnen Steuerzahler – oder der Steuerzahlerin – in Eppstein nicht, es zeigt aber, dass die finanzielle Lage der Kommune kein hausgemachtes Eppsteiner Problem ist, sondern eines, das aus einem überbordenden übergeordneten Verwaltungs- und Kontrollapparat heraus entstanden ist, der ständig neue Anforderungen gebiert und dabei selbst kaum noch in der Lage, ist seine ureigensten Aufgaben zur Daseinsfürsorge der Menschen zu erfüllen.

Die Eppsteiner Verwaltung hat Anfang Januar die Bescheide für die – leicht gesenkte – Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verschickt und seit Mitte Januar in einem gemeinsamen Schreiben die Bescheide an Haus- und Grundstückseigentümer für Grundsteuer B, die Abfallgebühren, Oberflächen-, Abwasser und Frischwassergebührenvorauszahlung. Mieter erhalten die anteiligen Kosten über ihre Nebenkostenabrechnung.

Auf diesen Gebührenbescheiden weist die Stadt auf ein Infoblatt zu den Jahresbescheiden 2026 hin, das die Bürger über die Internetseite der Stadt herunterladen können. Aus Kostengründen, so Kämmerin Sabine Bergold, legt die Stadt es nicht in Papierform bei. Unter eppstein.de/de/rathaus-politik/politik/haushalt-und-finanzen/infoblatt-steuerbescheide-2026.pdf?cid=bnk erläutert die Stadt, warum sie trotz Sparmaßnahmen die Gebühren erhöhen musste und wie sich die individuelle Grundsteuer errechnet.

Auf dem vom Finanzamt nach der Grundsteuerreform spätestens 2024 verschickten Infoschreiben wurde jedem Gebäude ein Grundsteuermessbetrag mitgeteilt, der aus Alter und Größe eines Gebäudes, Zahl der Wohnungen und Grundstücksgröße errechnet wurde. Dieser Messbetrag in Euro, die Stadt Eppstein nennt als Beispiel einen Messwert von 50 Euro, wird mit dem Hebesatz der Stadt, aktuell 1450, multipliziert. In der Modellrechnung ergibt sich ein Betrag von 725 Euro, der für dieses Grundstück für 2026 fällig wird, im Vergleich dazu waren für das gleiche Anwesen im vergangenen Jahr knapp 500 Euro zu zahlen. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass durch die Neuberechnung des Grundstücksmessbetrags die Summen je nach Lage, Wert und Größe der Anwesen sehr unterschiedlich ausfallen, und der Messbetrag häufig über 50 Euro liegt.

Im Verhältnis steigen die Grundsteuereinnahmen der Stadt auf knapp 6,2 Millionen Euro, rund 2,7 Millionen Euro mehr als noch 2024, dem letzten Jahr vor der Grundsteuerreform. Doch auch diese Summe reicht noch nicht aus, um das Haushaltsdefizit auszugleichen. Das gelingt nur durch den Griff in eine außerordentliche Rücklage und weitere Sparmaßnahmen.

Die Wasser- und Abwassergebühren wiederum werden kostendeckend kalkuliert. Sie steigen, weil Personalkosten und andere Aufwendungen teurer geworden sind, der Wasserverbrauch hingegen gesunken und die Gebührenausgleichsrücklage aufgebraucht ist. bpa

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