Die Gebühren in den Betreuungsangeboten an den Schulen sollen laut Landrat Michael Cyriax für Januar und Februar komplett erlassen werden, wenn die Angebote nicht genutzt werden.
Werden sie nur zum Teil genutzt, sollen die Gebühren entsprechend gekürzt werden. Bereits gezahlte Beträge erstatte der Kreis zurück. Inwiefern die Gebühren auch für März und weitere Monate erlassen würden, sei abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie, so Cyriax.
Auch in der Tagespflege werden den Eltern die Gebühren erlassen, wenn das Kind das Angebot nicht nutzt. Die Zuwendungen des Kreises an die Tagesmütter oder -väter würden indes nicht gekürzt. Die Verträge für die Betreuungsplätze laufen weiter.
Hintergrund ist die Bitte der Landespolitiker an die Eltern, wegen der Pandemie ihre Kinder möglichst zu Hause zu lassen.
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