Krippenplätze: Stadt erhält 176 000 Euro vom Land

Der Staatsgerichtshof verpflichtet in einem Urteil über die Mindestverordnung für Kindertagesstätten das Land, das sogenannte Konnexitätsprinzip einzuhalten. Einfach ausgedrückt bedeutet das, wer bestellt, muss auch bezahlen. Die Landesregierung muss deshalb den Städten einen Ausgleich für die Mehrkosten erstatten, die ihnen das neue Gesetz aufbürdet.

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