Altstadt im Schritttempo? Leider noch nicht.

Ein Anwohner der Altstadt schreibt zu unserem Bericht "Altstadt ist verkehrsberuhigt" (s. EZ 24/75 vom 12. Juni 2025

Beitrag eines Anwohners (Name ist der Redaktion bekannt):

Seit einigen Tagen ist es offiziell: Die Eppsteiner Altstadt ist nun als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Schilder an der Poststraße und der Hintergasse machen deutlich, was eigentlich selbstverständlich sein sollte – nämlich Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Als Anwohner begrüße ich diese Entwicklung grundsätzlich sehr. Die engen Gassen unserer Altstadt sind kein Ort für schnelles Fahren – hier leben Familien, spielen Kinder, hier sind Fußgänger unterwegs. Umso bedauerlicher ist es, dass sich viele Verkehrsteilnehmer bisher kaum an die neue Regelung halten.

Immer wieder sehe ich Fahrzeuge, die deutlich schneller unterwegs sind, als erlaubt. Wird kein Gegenverkehr gesichtet, wird das Tempo erhöht – und selbst der Gehweg wird stellenweise befahren, um sich in engen Passagen einen Vorteil zu verschaffen. Das passt leider so gar nicht zum Gedanken eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Was zudem fehlt, ist sichtbare Kontrolle. Schilder allein reichen nicht aus, um ein neues Verkehrsverhalten zu etablieren. Das führt dazu, dass sich regelrecht ein Gewohnheitsrecht entwickelt: Wer kein entgegenkommendes Fahrzeug sieht, fährt noch schneller. Wer zuerst kommt, beansprucht die Vorfahrt – ob zu Recht oder nicht..

Ich wünsche mir als Bewohner der Altstadt, dass dieses gute Konzept auch praktisch Wirkung zeigt: durch mehr Rücksicht im Alltag, durch gezielte Kontrollen und durch ein stärkeres Bewusstsein bei allen, die hier unterwegs sind. Denn am Ende profitieren wir alle von einem sicheren, entspannten und lebenswerten Altstadtraum.

Kommentare

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03. Juli 2025 - 15:42

Gehwege…

Im Leserbrief wird bemängelt, dass „selbst der Gehweg (…) stellenweise befahren“ wird.
Das ist m.W. in diesem Bereich zulässig. In verkehrsberuhigten Bereichen ist die gesamte Verkehrsfläche gleichberechtigt nutzbar. Fußgänger haben hier Vorrang und dürfen die gesamte Straßenfläche nutzen, auch wenn sie sich nicht auf einem separaten Gehweg befinden. Umgekehrt dürfen andere Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen auch die „Gehwege“ nutzen.

Normalerweise werden die Verkehrsflächen in verkehrsberuhigten Bereichen niveaugleich baulich gestaltet. Das ist in Eppstein ohne Kosten zu verursachen nicht möglich.

02. Juli 2025 - 20:20

Altstadt im Schritttempo - Fehlende Kontrolle!!

Wir wohnen seit über 40 Jahren in Bremthal, hier gibt es mehrere "Verkehrsberuhgte Bereiche". Wer hier sich ordnungsgemäß verhält, wird von "Intelligenzallergikern" genötigt schneller zu fahren und oder bekommt einen "Vogel" gezeigt.

Kontrolle der Bereiche - FEHLANZEIGE!!

Wer z. B. in Frankfurt mit der doppelten Geschwindigkeit erwischt wird, der wird u. a. wegen einem verbotenem Kraftfahrzeugrennen angezeigt - zu Recht!

In den verkehrsberuhigten Bereichen von Eppstein kann man mit der 5-fachen der erlaubten Geschwindigkeit fahren und es passiert den "Rasern" NICHTS!

03. Juli 2025 - 09:19

Frage

Was ist denn die „erlaubte Geschwindigkeit“ in verkehrsberuhigten Zonen?

03. Juli 2025 - 12:27

Was ist denn die „erlaubte Geschwindigkeit“ in verkehrsberuhigte

SCHRITTGESCHWINDIGKEIT!!

Also etwa 7 km/h, auf jeden Fall langsamer als 10 km/h!!

03. Juli 2025 - 14:11

Gerichte…

…haben hier differenziert und im Einzelfall entschieden, denn es gibt keine exakte Definition der Schrittgeschwindigkeit oder eine Festlegung in der StVO.
Die Aussage „jedenfalls unter 10 km/h“ ist leider nicht rechtsverbindlich, da Gerichte zumeist noch bis 15 km/h als zulässig ansehen..
Früher in der Fahrschule hieß es, die Tachonadel dürfe sich nicht bewegen. Da ging der Tacho aber auch erst bei 20km/h los ;-)
Nicht so ganz klar, also, wo die Grenzen liegen.
Wichtiger ist: Gegenseitige Rücksichtnahme, keine Gefährdung anderer und Beachtung gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen, oder nicht?



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