Wohnhaus, Kindergarten, Wohnhaus

Das ursprüngliche Zweifamilienhaus in der Hauptstraße 135 diente 17 Jahre als Kinderbetreuungseinrichtung.

Foto: Stadt Eppstein.

Das ursprüngliche Zweifamilienhaus in der Hauptstraße 135 diente 17 Jahre als Kinderbetreuungseinrichtung.

Foto: Stadt Eppstein.

Das Gebäude in der Hauptstraße 135 im Eppsteiner Stadtteil Vockenhausen wurde im Jahr 1978 als Zweifamilienwohnhaus errichtet. Das ursprüngliche Grundstück war damals größer und umfasste sowohl die heutige Hausnummer 135 als auch ein Nachbargrundstück.

Im Jahr 2007 erfolgte...

...die Teilung in zwei eigenständige Grundstücke. 2008 wurde das Haus für die Kinderbetreuung umgebaut und blieb bis 2025 Standort für eine Krippeneinrichtung. Bis 2018 führte ein privater Betreiber die Einrichtung für Kinder unter drei Jahren.

Im Jahr 2018 kaufte die städtische Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eppstein GmbH (SWE) das Grundstück im Auftrag der Stadt, um den weiteren Betrieb der Einrichtung an dieser Stelle aufrecht erhalten zu können. Die SWE vermietete das Gebäude bis Ende 2025 an die Vockenhäuser Wichtelstube GmbH, die dort einen Kindergarten für unter dreijährige Kinder betrieb. Mit der Inbetriebnahme des neuen städtischen Kindergartens an der Embsmühle im November 2025 endete die Nutzung der Hauptstraße 135 als Krippe.

Im Bieterverfahren der SWE setzte sich eine Familie aus Eppstein durch, die das Haus wieder als Zweifamilienhaus nutzen möchte und es derzeit umbaut und renoviert.

Aus Sicht der Stadt habe man durchgehend verantwortungsbewusst und im Sinne des Gemeinwohls gehandelt, zog jetzt Bürgermeister Alexander Simon Bilanz: Zunächst wurde die wichtige Kinderbetreuung gesichert, bis mit dem neuen Standort an der Embsmühle eine moderne Perspektive mit größerer Kapazität entstand. Das Gebäude in der Hauptstraße 135 werde nun wieder einer wohnwirtschaftlichen Nutzung in Eppstein zugeführt.

Die SWE verschafft sich mit dem Verkaufserlös einen finanziellen Spielraum: in Absprache mit dem Aufsichtsrat kann eine Sondertilgung gezahlt und die monatliche Zinsbelastung minimiert werden, was auch zu einer Entlastung der Stadt führt. EZ

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