Eppsteins Kämmerin Sabine Bergold hat mittelfristig bereits Einnahmen aus dem Windpark in Höhe von 900 000 Euro angesetzt. Geld, das die Kommune dringend braucht.
Mit der Entscheidung für die Mainova als Anbieter treiben Eppstein und Niedernhausen die Entwicklung voran. Sollte Idstein demnächst zustimmen, sind die nächsten Planungsschritte möglich. Davon ist auszugehen: In einem anderen Windparkprojekt haben die beteiligten Kommunen Idstein, Hünstetten und Hohenstein ebenfalls den Energieversorger Mainova als Projektentwickler ausgewählt.
In einem Leserbrief an die Eppsteiner Zeitung bemängelt ein Eppsteiner, dass mit der Mainova ein Bewerber beauftragt werde, der nicht gerade bekannt sei für seine Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und weist sogar auf Hünstetten als gelungenes Beispiel hin, wo die Einbindung der Bürger als mögliche Investoren vorgesehen seien.
Allerdings fordern auch Eppstein, Niedernhausen und Idstein in der Ausschreibung für ihr gemeinsames Projekt, dass der Betreiber Beteiligungsmodelle vorlegen muss, wie beispielsweise Bürgergenossenschaften.
Bürgermeister Alexander Simon bestätigte in einem Gespräch mit der Eppsteiner Zeitung, dass auch die Mainova Bürgerbeteiligungsmodelle anbiete. „Das war uns sehr wichtig und ist im Kriterienkatalog aufgenommen“, sagte er.
Auf seiner Internetseite Mainova.de informiert das Energie-Unternehmen unter dem Suchbegriff Windparkplanung-Idstein-Hünstetten-Hohenstein über seine unterschiedlichen Beteiligungsmodelle, wie sie wohl ganz ähnlich für den Windpark auf Niedernhausener Gemarkung vorgesehen sind.
Abgesehen von den Pachteinnahmen für die Kommunen als Grundbesitzer, sieht das Unternehmen einen Bürgerstromtarif für Windpark-Nachbarn vor, aber auch Anteile für lokale Bürgerenergiegenossenschaften sind möglich oder eine finanzielle Partizipation von Bürgern über eine Geldanlage mit fester Verzinsung. Bürgergenossenschaften haben, so die Mainova, grundsätzlich die Möglichkeit, sich an der Windparkgesellschaft zu beteiligen – während der gesamten Laufzeit, in der Regel mindestens 20 Jahre.
Auch die Kommunen selbst haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Betreibergesellschaft zu beteiligen und profitieren dann nicht nur von den Pachteinnahmen, sondern auch von den laufenden Erlösen aus dem Betrieb der Anlagen. bpa
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