Die Installation von Solartechnik-Anlagen auf Dächern von neu zu bauenden Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet wird fortan bereits bei der Erstellung des Planentwurfes des Bebauungsplans berücksichtigt. „Bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen wird die rechtliche Möglichkeit und die Sinnhaftigkeit einer Vorgabe zur Installation von Solartechnik-Anlagen bereits von Beginn an geprüft“, teilt Bürgermeister Alexander Simon mit. Solche Festsetzungen zur Erzeugung von Strom auf Dachflächen sei laut § 9 Absatz 1 Nr. 23 b des Baugesetzbuches (BauGB) möglich, betont Simon.
Der Stadt Eppstein liegt viel an einem beschleunigten Ausbau der Solarenergienutzung im Stadtgebiet. Der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen in Eppstein verlaufe stetig und positiv, so Simon. Die Stadt sei selbst in diesem Sektor aktiv und rüstet Bestandsgebäude um, zuletzt den Bauhof Bremthal, setzt auf Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten wie am Kindergarten Embsmühle, oder vergibt eigene Dachflächen für Bürger-Solaranlagen. Bereits installierte gibt es auf Feuerwehrhäusern in Bremthal und Ehlhalten.
Auch auf privaten Liegenschaften werden immer mehr Photovoltaik-Anlagen errichtet. Nach Auskunft der Landesenergieagentur gab es in Eppstein zum 31. Dezember 2023 insgesamt 519 EEG-geförderte Photovoltaikanlagen und damit 209 Anlagen mehr als noch ein Jahr zuvor. Einige Städte und Gemeinden nutzen daher bereits verschiedene rechtliche Regelungen wie Bebauungspläne, Erbpacht- und Kaufverträge, um die Installation von Solartechnik-Anlagen auf neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet zum Standard zu machen.
Der Grundsatzbeschluss gibt nun vor, bei neuen Bebauungsplänen und bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Photovoltaik-Anlagen als Festsetzung im Planwerk von Anfang an mit zu prüfen.
„Eine stadtweit einheitliche Vorgabe erschien dagegen wegen der Spezifikationen der unterschiedlichen Bebauungspläne, vor allem aber der Ausrichtung der Grundstücke und dem Sonnenverlauf, für nicht angebracht“, stellt der Bürgermeister klar. Vielmehr müsse die mögliche Festsetzung jeweils gesondert betrachtet werden. Die sogenannten Solarmindestflächen eines Plangebietes weichen je nach Orts- und Hanglage ab.
Die Installation von Solartechnik-Anlagen auf neuen Gebäuden ist nicht nur höchst wirkungsvoll zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen, sondern werde auch zunehmend in der Bevölkerung akzeptiert.
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