Wegen der hybriden Auslegung der Höchstspannungsleitung Ultranet mit Gleich- und Wechselstromtrassen auf dem gleichen Mast würden laut UTeV auch in Wohngebieten elektromagnetische Felder (EMF) emittiert, die in Bezug auf Stärke und Langzeitauswirkung auf die menschliche Gesundheit bislang nicht untersucht seien. Deshalb ist der Verein der Auffassung, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA), und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ihre Pflicht zum Schutz der BürgerInnen und Bürger (Vorsorgeprinzip) verletzt haben.
Wenige Tage vor dem Protestcamp hat UTeV darüber hinaus einen Offenen Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, geschrieben und darin aus Sicht der Initiative sämtliche Versäumnisse und Fehlentscheidungen aufgezählt.
Die vorgesehene Bürgerbeteiligung ist nach zehn Jahren konstruktiver Alternativvorschläge im Nichts versandet. Am kommenden Freitag will der Verein UTeV die Öffentlichkeit über den Status quo des Bauvorhabens und die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG), informieren.

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