Kommunale Wärmeplanung: 2027 wird Konzept erstellt

Handeln, bevor es zu spät ist – Wärmeplanung in Zeiten des Klimawandel.
            Bild: Julia Arda/stock.adobe

Handeln, bevor es zu spät ist – Wärmeplanung in Zeiten des Klimawandel.

Bild: Julia Arda/stock.adobe

Die Kommunen haben durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) die Aufgabe, eine Wärmeplanung zu erstellen. Kommunen mit weniger als 100 000 Einwohnern müssen einen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erarbeiten.

Ziel ist Planungssicherheit darüber, welche Wärmeversorgung in welchem Teil einer Kommune zur Verfügung stehen kann, damit auch Eigentümer und Mieter besser planen können, wie ihre Immobilie künftig mit Wärme versorgt wird. Der kommunale Wärmeplan soll das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung aufzeigen, zum Beispiel, ob eine zentrale oder eine dezentrale Wärmeversorgung realistisch ist. Einsparpotenziale werden untersucht sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Versorgung erarbeitet. Dazu sei auch Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Die Stadt will einen externen Dienstleister damit beauftragen. Das Land stellt für Kommunen der Größenordnung Eppsteins ein Sockelbetrag in Höhe von 20 850 Euro und 22 Cent je Einwohnerin bzw. Einwohner und Jahr zur Verfügung. Die vorbereitenden Arbeiten zur Auswahl eines Dienstleisters für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans für Eppstein sind gestartet. Die Ausarbeitung ist für 2027 geplant. EZ

Kommentare

Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben


X