Anscheinend hatte ein Mitbewerber um diese Jagdpacht die Kommunalpolitiker darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Jagdbezirk mehrfach ohne öffentliche Ausschreibung den Pächter gewechselt hatte.
Tatsächlich wurde der Jagdbezirk „Die Mark“ 2009 an einen Pächter aus Niederjosbach, also aus Eppstein, vergeben, so wie es in der öffentlichen Ausschreibung von der Stadt gefordert war, die damals auch in der Eppsteiner Zeitung veröffentlicht wurde. Nach dessen Tod im Jahr 2016 ging die Pacht an einen Erben über, der damals kein Eppsteiner Bürger war. Im Jahr 2022 wurde die Pacht ohne Ausschreibung verlängert bis 2032, obwohl der Pächter kein Eppsteiner Bürger war. Als dieser Pächter 2023 starb, trat die Witwe als Erbin in den Pachtvertrag ein. „Diese ist weder Jägerin noch Eppsteiner Bürgerin“, argumentiert die FWG und fragt nach einer Begründung, warum die Jagdpacht auch danach nicht neu ausgeschrieben wurde.
Der Vertrag sei 2019 verlängert worden, weil es keine Beanstandungen an der Ausübung des Jagdrechts oder den vertraglich vereinbarten Investitionen gab. Als der Jagdpächter 2023 starb, beerbte ihn seine Witwe und trat auch in den bestehenden Jagdpachtvertrag ein und benannte eine berechtigte Person als Mitpächter im bestehenden Jagdpachtvertrag, so, wie es laut Stadt, die gesetzliche Regelung vorsieht.
Damals habe ein unterlegener Mitbewerber für die Jagdpacht an die Stadt geschrieben und um Aufklärung über die Sach- und Rechtslage gebeten. Die Stadt betont, dass damals ein weiteres Mal hausintern geprüft und keine Rechtsfehler entdeckt worden seien. Im Falle einer gesetzlich geregelten Erbfolge sei keine Neuausschreibung notwendig, beantwortete die Stadt die Frage der FWG.
Auch die vorzeitige Verlängerung des Vertrags im Jahr 2019 bis 2032 sei rechtmäßig, betont die Stadt. Dies sei seinerzeit geprüft und mit der Jagdbehörde abgestimmt worden. Begründet worden sei der Antrag mit aufwändigen Arbeiten im Revier.
Laut FWG scheine 2025 eine weitere neue Person als Jagdpächter in den Pachtvertrag eingetreten zu sein. Die Fraktion möchte nun wissen, wie der Vertragsstatus aussieht und ob es sich diesmal um einen Eppsteiner Bürger handelt und ob Eppsteiner Bürgern durch diese Übertragung die Möglichkeit genommen wurde, sich um das Jagdrecht an dem Eppsteiner Eigenjagdbezirk zu bewerben.
Laut Magistrat sei auch 2025 ein Erbfall eingetreten. Die Vergabe sei nach geltendem Recht erfolgt und dies auch nachprüfbar. Die Gremien seien bei allen vertraglichen Änderungen eingebunden und informiert worden.
Nach dem Hessischen Jagdrecht endet der Jagdpachtvertrag tatsächlich nicht automatisch mit dem Tod des Pächters, sondern wird von den Erben fortgeführt – Es ist grundsätzlich möglich, dass der Verpächter, in diesem Fall die Stadt, im Pachtvertrag festlegt, dass der Vertrag mit dem Tod des Pächters erlischt. Ein neuer Vertrag mit neuen Klauseln ist aber nur nach Ablauf des bestehenden Vertrags möglich oder nach einer Sonderkündigung, die wiederum nur im Todesfall möglich und mit Verwaltungsaufwand verbunden ist. Ohne eine solche Regelung kann es passieren, dass die Kommune über Jahre keinen Einfluss darauf hat, wer im Falle eines vorzeitigen Todes die Jagdpacht übernimmt, also auch darauf, dass der Pächter oder die Pächterin möglichst aus Eppstein ist.
Dass die Stadt bei der Vergabe nicht unbedingt Eppsteiner Bewerber vorzieht, zeigt die Vergabe der Jagdpacht in Alt-Eppstein 2005. Damals bewarben sich zwei Mitpächter als Nachfolger für den vorherigen Eppsteiner Jagdpächter. Einer kam aus Eppstein, einer aus Kelkheim. Der Eppsteiner wurde von seinem Mitpächter überboten, der zuvor während der laufenden Pachtperiode seinen Anteil geerbt hatte, weil ihn die Witwe des vorherigen Mitpächters als Nachfolger ihres Mannes vorgeschlagen hatte. Als 2005 die Vergabe für die nächsten zehn Jahre anstand bewarb sich der auswärtige Mitpächter mit einer deutlich höheren als der bisherigen Pachtsumme. Die Stadt als größter Waldbesitzer in Alt-Eppstein stimmte für den Meistbietenden, obwohl dieser nicht aus Eppstein kam und von einigen Jagdgenossen nicht unterstützt wurde. bpa

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