Arbeiten für Ultranet im Taunus starten

Amprion zeigt, wie die Masten erhöht werden.
            Foto: Frank Peterschröter

Amprion zeigt, wie die Masten erhöht werden.

Foto: Frank Peterschröter

Wie der Netzbetreiber Amprion jetzt mitteilt, beginnt das Unternehmen im März mit der Umsetzung der Gleichstromverbindung Ultranet. Die Arbeiten im MTK sind voraussichtlich im August abgeschlossen.

Ende des Jahres soll die Ultranetleitung ans Netz gehen – ungeachtet der dazu anstehenden Klage des Vereins Umweltschutz Taunus gegen den im Oktober genehmigten Planfeststellungsbeschluss (siehe Bericht auf S. 3).

Die Bundesnetzagentur genehmigt darin die Umsetzung der Gleichstromverbindung Ultranet zwischen Koblenz und Hofheim-Marxheim weitgehend auf vorhandenen Strommasten. Auf der circa 77,5 Kilometer langen Teilstrecke von Ultranet nutzt Amprion künftig den bestehenden Stromkreis einer 380-kV-Freileitung für den Gleichstromtransport. Neben der Anpassung der Isolatoren müssen insgesamt 37 Maste um bis zu 10 Meter erhöht werden, allein 28 davon im Rheingau-Taunus- und im Main-Taunus-Kreis

Aktuell laufen die ersten Arbeiten bei Koblenz laut Projektsprecherin Joëlle Bouillon nach Zeitplan. Nun fällt der Startschuss im Rheingau-Taunus-Kreis und im Main-Taunus-Kreis. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind fünfzehn Freileitungsmaste betroffen: In Hünstetten (3), Idstein (4) und Niedernhausen (6) werden insgesamt dreizehn Maste erhöht. 2 Freileitungsmasten werden altersbedingt erneuert. Auch im Main-Taunus-Kreis werden dreizehn Freileitungsmaste erhöht, in Eppstein (2) und in Hofheim (11).

Nach der Vorbereitung der Arbeitsflächen wird das Segment zur Erhöhung des Mastes vormontiert und anschließend mit zwei Autokränen eingesetzt: Ein Kran hebt das Mastoberteil an und ein zweiter Kran fügt das Segment ein. Abhängig vom Bauablauf und den Witterungsbedingungen dauern die Arbeiten etwa sechs Wochen pro Mast. Nach Beendigung aller Arbeiten werden die Baustraßen und Arbeitsflächen zurückgebaut. Um die Eingriffe in die Umwelt gering zu halten, werden die Arbeiten, so Amprion, von einer ökologischen Baubegleitung überwacht.

Die rund 340 Kilometer lange Gleichstromverbindung Ultranet verbindet Osterath in Nordrhein-Westfalen mit Philippsburg in Baden-Württemberg. Mit Ultranet lassen sich künftig große Strommengen aus dem Norden in den Süden Deutschlands und umgekehrt transportieren – Rund 2000 Megawatt elektrische Leistung kann Ultranet übertragen.

Öko-Strom habe dabei Vorrang vor Strom aus fossilen Brennstoffen, teilte Bouillon auf Anfrage mit. Bei hohem Windaufkommen im Norden diene die Leitung zum Abtransport der Windenergieleistung Richtung Süden. Bei hoher Sonneneinspeisung könne Leistung aus Süddeutschland Richtung Rhein-Ruhr-Region transportiert werden. Sobald die Verlängerung der Ultranettrasse nach Emden stehe, werde der Transport von Windstrom von der Küste Richtung NRW und Baden Württemberg noch deutlich zunehmen.

Verein klagt gegen Ultranet, Amprion baut trotzdem

Parallel zur Ankündigung von Amprion, mit der Umsetzung der Ultranet-Trasse im März zu beginnen, meldet sich auch der Verein Umweltschutz Taunus (UTeV) zu Wort. In Hünstetten, Idstein, Eppstein, Niedernhausen und Hofheim sollen 15 bis 20 Prozent aller Masten um bis zu 10 Meter erhöht oder vollständig neu gebaut werden.

Bereits im Dezember habe der Verein deshalb fristgerecht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur für Ultranet beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Der Verein arbeitet dabei eng mit den betroffenen Kommunen zwischen Hünstetten und Hofheim sowie mit den Landkreisen Rheingau-Taunus und Main-Taunus zusammen und wird von diesen unterstützt.

Die Klage richtet sich sowohl gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2025 als auch gegen den zugrunde liegenden Bundesfachplanungsbescheid von 2022, gegen den erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses formal geklagt werden darf. Die Kläger gehen davon aus, dass beide Beschlüsse auf sachlichen Fehlern beruhen.

Zur Klagebegründung werden auch Stellungnahmen zweier unabhängiger Gutachter zu sachlichen Fehlern in der Planfeststellung und der Bundesfachplanung der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgeführt. Beide Gutachten legten demnach eindeutig die Vorzugswürdigkeit der von Kommunen und Bürgerinitiativen vorgeschlagenen, lokal begrenzten Verschwenkungen (teilweise handele es sich nur um zwei bis drei Masten) gegenüber der Vorschlagstrasse dar, so UTeV.

In seinem Gutachten zu elektromagnetischen und Ionenimmissionen (kleine geladene Partikel, die von der Leitung ausgehen) des neuen Hybridsystems Ultranet stellt der Gutachter fest, dass es nur sehr wenige und unzureichende Erfahrungsberichte und keine gesicherten Grenzwert-Empfehlungen für Wohnungen und Wohngebäude gibt. Das Vorsorgeprinzip des Grundgesetzes sei deshalb für diese neue Technologie zwingend anzuwenden. Die Trasse sei so zu planen, dass die Immissionen in Wohngebieten so gering wie möglich bleiben. Vorschriften des Landesentwicklungsplans, die hier missachtet wurden, seien einzuhalten.

Ein unglaublicher Missstand wurde im EMV-Gutachten ebenfalls aufgezeigt: Die gesetzlichen Grenzwerte wurden schon seit vielen Jahren auf der vorhandenen Wechselstromleitung nicht eingehalten.

Im zweiten Gutachten kam der Umweltgutachter zum Ergebnis, dass es beim Trassenvergleich der Vorschlagstrasse mit den lokalen Verschwenkungen auch aus biologischer und naturschutzrechtlicher Sicht fehlerhafte Bewertungen und Einstufungen gab.

Damit nicht genug, so der Verein, planen jetzt Amprion und BNetzA, die neuen Gleichstrom-Systeme der Erdkabel-Trasse Rhein-Main Link genau in die von den Kommunen vorgeschlagenen, alternativen Verschwenkungskorridore für Ultranet zu legen. bpa/EZ

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