Der Weinausschank erfolgt bis auf weiteres aufgrund der aktuellen Coronaregeln unter 2G-Bedingungen, d.h. nur vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen vor Ort in einem abgegrenzten Bereich Speisen oder Getränke verzehren. Dazu ist der entsprechende Negativnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen.