Ausschank ohne Gebühr für Vereine

Der Magistrat der Stadt Eppstein teilt mit, dass für die Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes (früher Schankerlaubnis) die ortsansässigen Vereine, Kirchengemeinden und Institutionen auch weiterhin keine Gebühr zu entrichten haben.

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