Weniger Blech, mehr Platz für alle: Warum wir eine Obergrenze für Autos im Wohngebiet brauchen

Leserbrief zum Bericht „Wasser, Wärme, Wohnmobile“ (s. EZ 38/76 vom 17. September 2026, Seite 1).

Wie in der vorigen Eppsteiner Zeitung berichtet,  fordert gerade die FWG in der Stadtverordnetenversammlung, möglichst alle Wohnmobile vor den Häusern und den Parkflächen verschwinden zu lassen.

Es wird argumentiert, die riesigen Fahrzeuge würden Sichtachsen versperren und wertvollen Parkraum rauben. Diese Kritik ist verständlich – greift aber deutlich zu kurz. Wer den Blick durch unsere Wohnstraßen schweifen lässt, sieht rasch, dass nicht alleine Wohnmobile das Problem sind, sondern die schiere Menge an Blech.

Ein Wohnmobil fällt sicherlich deutlicher auf und nimmt je nach Größe auch mehr Platz in Anspruch, aber mehrere dauerhaft geparkte Zweit- und Drittwagen von Anwohnern blockieren die Straßen in der Summe nicht minder.

Wenn jedes Familienmitglied ein eigenes Fahrzeug beansprucht, gerät der öffentliche Raum ebenfalls an seine Grenzen. Warum messen wir also mit zweierlei Maß? Ein Wohnmobil mag optisch auffallen, doch drei ungenutzte Zweit- und Drittwagen blockieren dieselbe Fläche – und das meist das ganze Jahr über.

Eine Regelung, die beispielsweise maximal ein bis zwei Parkausweise oder Abstellgenehmigungen pro Haushalt vorsieht, würde das Problem gerecht und für alle Anwohner spürbar lösen – unabhängig davon, ob es sich um Wohnmobile, Erst- oder Fünftwagen handelt.

Wer die Straßen nachhaltig entlasten möchte, darf sich nicht an einer einzelnen Fahrzeugkategorie abarbeiten. Eine ehrliche und gerechte Lösung kann nur darin bestehen, die Anzahl der parkberechtigten Fahrzeuge pro Wohneinheit im öffentlichen Raum sinnvoll zu begrenzen.

​Eine Obergrenze von beispielsweise zwei Fahrzeugen pro Haushalt für das Parken auf öffentlichen Straßen würde Anreize schaffen, private Stellplätze, Garagen oder alternative Mobilitätsangebote stärker zu nutzen. Es wird Zeit für eine Kommunalpolitik, die das Gesamtwohl im Blick hat und Mut zu einer Regelung beweist, die für alle Bürger gleichermaßen gilt, nicht nur Einzelne zum Handeln zwingt!

Die Autoren sind der Redaktion bekannt.

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