„Mit Erschrecken“, so Simon vor den Stadtverordneten, habe er festgestellt, dass dieser „Pachtdeckel“ eine Begrenzung möglicher Pachteinnahmen auf maximal 3,5 Prozent des jährlich erzielbaren Ertrags vorsehe. Diese Regelung soll für die ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme gelten.
Für Eppstein sei das wirtschaftlich „ein Desaster“, sagte der Bürgermeister nach der Sitzung, aber auch politisch sei der Gesetzesentwurf hoch problematisch. Abgesehen von den energiepolitischen Auswirkungen beschneide das Gesetz die Möglichkeiten öffentlicher Grundstückseigentümer wie Forstämter oder Kommunen ganz erheblich. Es wirkt sich unmittelbar auf die kommunale Selbstbestimmung und auch auf die Daseinsfürsorge der Kommunen aus.
Das Gesetz soll rückwirkend auch für inzwischen abgeschlossene Verträge wirken. Für das Windparkprojekt in Niedernhausen laufen aktuell gerade die Verhandlungen, die sich dadurch verzögern könnten.
Die Auswirkungen einer solchen Begrenzung der Einnahmen will die Stadt in den kommenden Wochen exemplarisch ausrechnen und bei der Vorlage des neuen Haushalts eine Neuberechnung zu dann noch möglichen Pachteinnahmen vorlegen.
So viel stehe jetzt schon fest, sagt Simon: „Sie werden deutlich geringer ausfallen als bisher angenommen.“ 2030 sollen voraussichtlich sieben Windräder auf einer Anhöhe zwischen Ehlhalten, Niedernhausen-Oberjosbach und Idstein-Lenzhahn ans Netz gehen. Bislang ging die Stadt von jährlichen Pachteinnahmen von rund 800 000 Euro aus. Der erhoffte finanzielle Spielraum falle nun deutlich kleiner aus, außerdem wird die Pachtsumme aus dem jährlich erzielbaren Ertrag errechnet. Das bedeutet möglicherweise auch, dass die Erträge von Jahr zu Jahr schwanken können.
Grundsätzlich sei das Projekt durch das neue Gesetz nicht gefährdet. Aber die Akzeptanz für neue Windkraftanlagen werde durch das neue Gesetz nicht verbessert. Die Zustimmung zu Windparkprojekten bei der Bevölkerung hänge häufig vom unmittelbar Nutzen ab, die solche Windräder für eine Gemeinde haben. In Hessen so Simon, sei bislang kein Windpark ohne vorherige Klagen errichtet worden.
Im Magistrat werde nun beraten, welche Möglichkeiten der Beteiligung die Stadt noch hat. Eine eigene finanzielle Einlage der Stadt hält Simon für problematisch. „Dazu müssten wir mehrere Millionen Euro investieren, die wir einfach nicht haben“, sagt der Rathauschef.
Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung begrenze das neue Gesetz nicht. Sie werden im Laufe des Planungsverfahrens öffentlich vorgestellt. Nur der erhoffte Ertrag für die Stadt werde deutlich geringer ausfallen, wenn das Gesetz den Bundesrat passiert.
Simon hofft nun, dass die Empörung bundesweit so groß ist, dass der Bundesrat am Ende dem Entwurf in der aktuellen Form nicht zustimmt. Seiner Ansicht nach enthält der Entwurf grobe handwerkliche Fehler.
Das neue Gesetz schwäche vor allem die unterste Ebene, die Grundstücksbesitzer, schreibe aber nicht vor, dass der Windparkbetreiber die dadurch eingesparten Kosten an die Endkunden weitergibt. Dabei seien niedrigere Energiekosten das erklärte Ziel des Gesetzesentwurfs. Aber genau das werde dadurch nicht erreicht, ist Simon überzeugt.bpa

Kommentare