Kundgebung vor der Ultranet-Erörterung

Kundgebung von Bürgern und Politikern in Esch.Foto: privat

Kundgebung von Bürgern und Politikern in Esch.Foto: privat

Der Verein Umweltschutz Taunus rief vor dem Erörterungstermin der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Esch zu einer Kundgebung auf. Unter dem Motto „Kein Ultranet in Wohngebieten“...

... waren etwa 60 Menschen aus Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Eppstein und Hofheim, Eppsteins Bürgermeister Alexander Simon und Niedernhausens Bürgermeisterin Lucie Maier-Frutig zum Gemeindehaus in Esch gekommen.

Sie wollten einmal mehr ihre Forderung verdeutlichen, dass die Bundesbehörde mit mehr als 5000 Mitarbeitern in der Lage sein sollte, vor Jahren erarbeitete und demokratisch beschlossene Vorschläge der Kommunen zu realisieren. So wurden nochmals die Forderungen der Kommunen zu den schon 2018 vorgeschlagenen, kleinräumigen Verschwenkungen vorgetragen. In einigen Kommunen wie in Eppstein sind nur zwei bis drei Masten betroffen, zählte der Verein auf, was bei einem sowieso geplanten Neubau und einer Erhöhung von mehr als 30 Prozent der Masten kaum ins Gewicht fallen dürfte: Zwischen Valterweg und Hessenring beträgt der Abstand zwischen dem bestehenden Mast und dem nächst gelegenen Wohnhaus knapp 20 Meter, bestätigte auch Alexander Simon. In der Reiterhohl in Niederjosbach ist der Abstand ebenfalls deutlich unter dem neuen Mindestabstand von 200 Metern – was aber bei einer Bestandsleitung seit einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung nicht mehr ins Gewicht fällt und zu der fast schon zynischen Feststellung der BnetzA vom „verminderten Schutzstatus“ für die betroffenen Menschen führt. Antworten zu Einwänden über Eisschlag in Wohngebieten, wo die Masten zum Teil massiv erhöht werden, oder zu Mastbruch bei den immer häufiger auftretenden Extrem-Wetterlagen, blieben die mehr als 30 zum Erörterungstermin angereisten Juristen und Planungsingenieure von Vorhabenträgerin Amprion und BNetzA ebenfalls schuldig.

Simon bezeichnete das Treffen in Esch als den „letzten Showdown“, denn als nächstes werde voraussichtlich im Herbst der Planfeststellungsbeschluss von der BNetzA vorgelegt. Hoffnungen, dass die Eppsteiner oder andere Einwände Gehör finden, hat er kaum. Auch bei dieser Erörterung seien sämtliche Argumente von der BNetzA abgewiegelt worden. Im Vergleich zu anderen Schutzgütern wie die Natur sei das „Schutzgut Mensch“ massiv abgewertet worden, bestätigte auch der Verein Umweltschutz. Nachdem die BNetzA weiterhin an der Leitungsführung durch die Siedlungsgebiete festhalte, bleibe laut Verein demnächst nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht.

Andere, bereits abgeschlossene, frühere Verfahren vor dem Obersten Verwaltungsgericht in Leipzig seien allerdings wenig ermutigend, sagte Simon. Bis jetzt fielen alle Urteile zugunsten der Bundesbehörde aus.EZ

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