... Hintergrund ist die zunehmende Zahl freilebender beziehungsweise verwilderter Katzen, die häufig unter Krankheiten, Unterernährung und fehlender medizinischer Versorgung leiden. Gleichzeitig entstehen Tierheimen und Tierschutzvereinen durch die Aufnahme dieser Tiere erhebliche Belastungen.
Ziel einer Katzenschutzverordnung ist in erster Linie, die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen einzudämmen. Eine solche Verordnung beinhaltet in der Regel die Verpflichtung für Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erleichtert eine bessere Zuordnung von Fundtieren und die Feststellung von Halterverantwortlichkeiten. Durch die Kastration freilaufender Katzen soll die Zahl herrenloser Tiere reduziert werden. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass dadurch insbesondere die Zahl kranker und unterversorgter Jungtiere zurückgeht.
Als Nachteilig wird von Kritikern angeführt, eine Katzenschutzverordnung sei ein Eingriff in die private Tierhaltung und führe zu zusätzlichen Verpflichtungen sowie finanziellen Belastungen durch Kastration, Kennzeichnung und Registrierung der Tiere.
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist aktuell im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Dabei werden die Vor- und Nachteile einer landesweiten Katzenschutzverordnung erörtert. Das Land hatte die Ermächtigung den Städten und Gemeinden übertragen, sodass diese eine entsprechende Verordnung erlassen können.
Kommt es zu keiner landesweiten Regelung, muss in Eppstein selbst das Für und Wider einer kommunalen Verordnung diskutiert werden. Dabei, so der Magistrat, spielen die örtliche Situation, Erfahrungen anderer Kommunen sowie die Einschätzung von Tierheimen, Tierschutzvereinen und Veterinärbehörden eine Rolle. Mehrere Kommunen des Main-Taunus-Kreises haben bereits Katzenschutzverordnungen erlassen. bpa

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