Aufruf: Mitarbeit in der Integrationskommission

Aufgaben der Integrationskommission

Entsprechend der Regelung durch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist in Gemeinden mit mehr als 1 000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Die Ausländerbeiratswahlen haben in Hessen zusammen mit den Kommunalwahlen im März 2026 stattgefunden.

In Eppstein leben mehr als 1 000 gemeldete ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. Auf die Bekanntmachung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat in Eppstein hat es keine Rückmeldungen gegeben, weshalb keine Wahlhandlung vorzunehmen war. Da es auch in der jüngeren Vergangenheit keine Wahlvorschläge gegeben hatte, wurde in Eppstein ein solcher Beirat bisher nicht eingerichtet. Alternativ dazu wurde die Integrationskommission als Vertretung ausländischer Bürgerinnen und Bürger in Eppstein gegründet. Rechtsgrundlage ist § 89 der HGO.

Für eine Mitarbeit in der Integrationskommission als sachkundiger Einwohner muss man ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, den Hauptwohnsitz in Eppstein seit mindestens drei Monaten haben und wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder wahlberechtigter deutscher Einwohner sein, der diese Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Sie vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in der Stadt Eppstein analog eines Ausländerbeirats und tritt für Integration sowie die Gleichstellung zwischen den ausländischen und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern auf kommunaler Ebene ein. Die Kommission berät alle Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen und wird sowohl vom Magistrat als auch der Stadtverordnetenversammlung angehört. Sie kann Anträge an die Stadtverordnetenversammlung bzgl. aller ausländischer Angelegenheiten stellen.

Wahl am 25. Juni

Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner werden im Rahmen der Besetzung der Integrationskommission von der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 gewählt. Für den Fall, dass Bewerbungen nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Gemeindevertretung Vorschläge machen. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner berücksichtigt werden.

Wer an einer Mitarbeit in dieser Kommission interessiert ist, meldet sich bitte bis zum 25. Mai 2026 im Wahlamt der Stadt Eppstein, E-Mail wahlen[at]eppstein[dot]de oder telefonisch unter der Nummer 0 61 98 305-179.

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