Dies dient dem Schutz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der Erhaltung der Natur. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht: Das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde gleichermaßen.
Während der Vegetationsperiode werden viele Felder bestellt, bepflanzt und gepflegt. Spaziergänger, Jogger oder Hundehalter sollten sich bewusst sein, dass sie durch das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen nicht nur der Umwelt, sondern auch den Landwirten schaden. Das Betretungsverbot dient letztlich dem Schutz aller – sowohl der Landwirtschaft als auch der Natur und ihrer vielfältigen Bewohner. Wer sich rücksichtsvoll verhält, trägt aktiv dazu bei, die Landschaft zu erhalten.
Dass die Spaziergänger die Natur zur Erholung nutzen möchten, ist verständlich. Die Stadt Eppstein appelliert an die Nutzerinnen und Nutzer der Feld- und Waldflächen, sich an die Bestimmungen zu halten und zählt die Verhaltensregeln auf: Hunde sind anzuleinen, Hundekot oder Haare müssen entsorgt, Wege dürfen nicht verlassen, Felder und Wege nicht befahren werden. Weitere Regeln: Tiere nicht stören, Landwirten und landwirtschaftliche Fahrzeugen Vorrang gewähren, Müll in Mülleimern entsorgen.

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