Außer Plakaten der Grünen seien auch Plakate anderer demokratischer Parteien beschädigt worden, berichteten die Grünen. Über diese Sachbeschädigung informierten sie den Wahlleiter der Stadt und erstatteten inzwischen Anzeige gegen Unbekannt.
Eppsteins Grüne sehen in der Beschädigung der Plakate eine Beeinträchtigung des Kommunalwahlrechts und einen Angriff auf die Demokratie. „Bürgerinnen und Bürger Eppsteins müssen das Recht haben sich uneingeschränkt über Inhalte und Ziele aller kandidierenden Parteien zu informieren und alle kandidierenden Parteien haben das Recht diese auch über ihre Plakate zu präsentieren“, betont das Vorstandsteam um Gabriele Sutor und Anette Theimer.
Auch Wahlleiter Stephan Euler mahnt: „Wer Wahlplakate beschädigt oder entfernt, muss mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung oder Diebstahls rechnen.“ Täterinnen und Täter, die dabei ertappt würden, erhielten in der Regel eine Geldstrafe. Aber auch Freiheitsstrafen seien möglich.
Bei Beschädigung drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei Diebstahl sogar bis zu fünf Jahre. Dies mach deutlich, so Euler, dass das Beschmieren oder Entwenden von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt ist. Den betroffenen Parteien wurde geraten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

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