Fristverlängerung für BNetzA

Ultranet-Gegner fürchten massive Beeinträchtigung durch die geplanten Gleichstromtrassen..

Ultranet-Gegner fürchten massive Beeinträchtigung durch die geplanten Gleichstromtrassen..

In unserer Berichterstattung über die Klage des Vereins Umweltschutz Taunus (UTeV) und mehrerer Bürger im Rahmen des Netzausbauvorhabens „Ultranet“ gegen die Bundesnetzagentur ...

... in unserer Ausgabe vom 30. April ist uns ein Fehler unterlaufen: Nicht der Verein Umweltschutz hat eine Fristverlängerung erwirkt, sondern die Bundesnetzagentur (BNetzA). Deshalb heißt es korrekt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der Klage des Vereins UTeV dem Antrag der Bundesnetzagentur auf Fristverlängerung für die Stellungnahme zur Klage bis zum 6. Juli stattgegeben.

UTeV und seine Juristen sehen darin einen ersten Erfolg der Klage. Weitere Infos unter: verein.umweltschutz-taunus.de.

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