... in unserer Ausgabe vom 30. April ist uns ein Fehler unterlaufen: Nicht der Verein Umweltschutz hat eine Fristverlängerung erwirkt, sondern die Bundesnetzagentur (BNetzA). Deshalb heißt es korrekt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der Klage des Vereins UTeV dem Antrag der Bundesnetzagentur auf Fristverlängerung für die Stellungnahme zur Klage bis zum 6. Juli stattgegeben.
UTeV und seine Juristen sehen darin einen ersten Erfolg der Klage. Weitere Infos unter: verein.umweltschutz-taunus.de.

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