Wie Kreisbeigeordneter Johannes Baron als Sozialdezernent erläutert, werden die Berechnungen und Zahlungen bei den bisherigen Beziehern von Sozialleistungen automatisch angepasst, sie müssen auch keine neuen Anträge stellen. Gleichzeitig geht Baron davon aus, dass die Fallzahlen steigen und die Kreisverwaltung zusätzliches Personal dafür benötigt.
Wie Baron erläutert, können bei einem neuen Antrag oder auch bei einem Antrag auf Weitergewährung der Unterstützung die bisherigen Vordrucke verwendet werden. Zugleich weist der Sozialdezernent auf die Internetseite des Main-Taunus-Kreises (www.mtk.org) hin, auf der Anträge online gestellt werden können.
Mit dem neuen Bürgergeld änderten sich die Ziele des Kommunalen Jobcenters beim Main-Taunus-Kreis nicht, stellt Baron klar: „Wir haben den Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung. Wir wollen die Leistungsempfängerinnen und -empfänger darin unterstützen, erfolgreich auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf seiner Internetseite www.bmas.de Informationen zum Bürgergeld bereitgestellt.
Beim Main-Taunus-Kreis erhalten derzeit rund 7800 Personen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Unter anderem wegen der gestiegenen Energiekosten sei zu befürchten, dass weitere Menschen Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Inwiefern das neue Bürgergeld zu einem Anstieg der Fallzahlen beitragen werde, sei schwer abzuschätzen.
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