Zusätzlich zu einem neuen Paragraphen im Betreuungsrecht wurde das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geschaffen, das Vorschriften für Betreuungsvereine, wie den der Caritas Main-Taunus sowie für hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer enthält.
Betreuungsvereine werden künftig finanziell gefördert. Zu den bisherigen Aufgaben, die Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen sowie dem Betreuungsrecht umfassen, kommt eine neue hinzu: Der Betreuungsverein ist künftig als „Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge“ verpflichtet, mit allen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern eine Vereinbarung abzuschließen. Auch Familienangehörige können bei Vereinbarungen einbezogen werden.
Für das Ehrenamt als Betreuer oder Betreuerin sucht die Fachstelle Menschen aus dem Main-Taunus-Kreis und bietet kostenlose Schulungen an. Der nächste Kurs beginnt am Mittwoch, 25. Januar, und findet wöchentlich von 18.30 bis 20.30 Uhr in der Aula des Vincenzhauses in Hofheim statt. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen nimmt die Caritas entgegen unter (0 61 90) 8 05 99-88 oder betreuungsverein[at]caritas-main-taunus[dot]de. bpa
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