Springmesser: Straffrei bei rechtzeitiger Abgabe

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Springmesser bis 1. Oktober straffrei abgegeben werden können. Foto: Pressestelle MTK

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Springmesser bis 1. Oktober straffrei abgegeben werden können. Foto: Pressestelle MTK

Nicht erlaubte Springmesser können noch bis 1. Oktober abgegeben werden, ohne dass die Besitzerinnen und Besitzer eine Strafe zu befürchten haben. Darauf weist Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick hin. Ansprechpartner dafür sind die Polizei oder die Waffenbehörde im Landratsamt.

Die Messer werden nach Abgabe vernichtet.

Wie Overdick erläutert, wurde das Waffengesetz im vergangenen Jahr geändert. Damit dürfen Springmesser nur noch bei berechtigtem Interesse, etwa bei der Ausübung des Berufs, geführt werden. Weitere Ausnahmen können gewerbliche Händler oder Hersteller geltend machen. Alternativ erteilt das Bundeskriminalamt in Wiesbaden entsprechende Ausnahmegenehmigungen auf Antrag.

Springmesser sind Messer, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und dadurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können.

Das Verbot von Springmessern sei ein Beitrag zur Sicherheit, unterstrich Overdick. Bei Unklarheiten können sich Bürgerinnen und Bürger an die Waffenbehörde wenden. Erreichbar ist sie unter der Mail-Adresse waffenwesen[at]mtk[dot]org oder den Telefonnummern 06192/201-1531 und -1510.

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