Neueste Kommentare

04.09.2025 - 12:52

Die Verfasserin oder der Verfasser des Kommentars ‚Auf den weiteren Folien‘ war vermutlich beim Bürgerdialog selbst nicht anwesend. In der Veranstaltung wurde das iterative Verfahren ausführlich erläutert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem aufgeführten Text lediglich um ein Beispiel für ein mögliches Ergebnis handelt. Um künftige Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir der Autorin oder dem Autor, an den zukünftigen Veranstaltungen persönlich teilzunehmen.

Kommentar von Erich Dambacher, Moderator

03.09.2025 - 16:12

Gerne gehen wir auf die Nachfrage zu den Abbrucharbeiten der Akademie ein und erläutern unsere Schätzung wie folgt:
Ein Schwerlast-Kipplader mit einer Befüllung von 25 cbm Bauschutt, was einem Gewicht von ca. 33 t entspricht, würde die Bergstraße nicht befahren können.
Wir gehen also von max. 10 cbm Containern aus, dieser nimmt ca. 6 Tonnen Bauschutt auf.
Ein Rechenbeispiel - eine Mauer von (2,5 m Höhe x 4,80 m Länge x 0,24 cm Breite) x 1,5 Faktor Mauerwerk ergibt 2,88 cbm Bauschutt. Diesen multipliziert man mit 1,3, das ergibt 3,8 t Bauschutt.
Dafür benötigt man einen Container der Größe 5,5 cbm.
Wir schätzen die Anzahl der Container mit einem Mittelmaß, das bedeutet - die Summe aller Materialien ergibt die Menge des Gesamtgewichtes und die Anzahl der Container.
Es wird Container geben, die sind mit Material von 1-2 Tonnen Gewicht befüllt (z.B. Aluelemente der Fenster, Türzargen, Möbel) und welche, die mit 6 Tonnen befüllt sind.
Unsere Angabe zum Verkehrsaufkommen ist eine Schätzung und basiert auf der Größe und der Beschaffenheit des gesamten Gebäudekomplexes.
Uns liegt keine Massenermittlung der Gebäude vor, unsere Erfahrungswerte führten zu dieser Einschätzung.
Der Abtrag von Erdmassen der Außenflächen und der Parkbuchten wurden noch nicht berücksichtig.
Ein wesentlicher Faktor bei der Anzahl der Container, wird sicherlich auch die Trennung der Baumaterialien vor Ort sein. Es wird auch Sondermüll entsorgt, der in kleineren Mengen verpackt und abtransportiert werden muss.
Jeder LKW-Container der abtransportiert, fährt erst die Bergstraße hoch und dann wieder hinunter, die Anzahl der Fahrten ist zu doppeln.
Natürlich gibt es noch eine Menge Gründe warum wir das Gebäude als erhaltenswert einstufen, das enorme Verkehrsaufkommen ist nur "Eines".
Freundliche Grüße von der Anwohnerinitiative

02.09.2025 - 16:02

Auf den weiteren Folien wird ein „iteratives Vorgehen“ gefordert.
Dieses zeichnet sich durch regelmäßige Bewertungsschleifen und Nachjustierungen im Prozess aus.
„Ein iteratives Vorgehen ist eine schrittweise und zyklische Methode, um ein Ziel zu erreichen, indem eine Lösung wiederholt analysiert, optimiert und verbessert wird. Dabei wird das Produkt oder Projekt in Phasen unterteilt, und jede Phase (Iteration) liefert durch Feedback eine Grundlage für die nächste Runde. Dieses Vorgehen ermöglicht Flexibilität, eine kontinuierliche Anpassung und eine schnelle Markteinführung durch das schnelle Testen und Lernen aus Fehlern“
(Quelle: Google.de)
Auf der gleichen Folie wird dann bereits eine Zielsetzung formuliert: Seniorenwohnheim geht, Massenquartier geht nicht. Der iterative Prozess diente dann nur der Begründungsfindung?
Sollte die Zielsetzung nicht aber Aufgabe der Arbeitsgruppe sein?

28.08.2025 - 12:38

In der Präsentation der Anwohnerinitiative werden 5.000 LKW-Fahrten als eine Begründung gegen den Abriss des alten Gebäudes der Sparkassenakademie angeführt.

Auf Folie 6 der Präsentation wird das Volumen der Sparkassenakademie mit 42.000 cbm angegeben.
Eine schnelle Internetrecherche ergibt, dass ein Schwerlast-Kipplader ein Volumen von ca. 25 cbm hat (eher mehr). 42.000 cbm geteilt durch 25 cbm ergibt 1.680 Lastwagenfahrten! Berücksichtigt man nun, dass das angegebene Volumen des Baukörpers viele Hohlräume (vulgo: „Räume“) hat, dürfte davon auszugehen sein, dass bei einem Abriss nur ca. 25% des Volumens tatsächlich abzufahrendes Material sein dürfte. Mithin wären also „nur“ noch ca. 420 Lastwagenfahren erforderlich.
Würde der Abriss 250 Arbeitstage dauern (Annahme der Initiative) wären dies 1,7 Lastwagenfahrten pro Tag.
Wahrscheinlicher ist, dass es schneller ginge, weil ja weniger Volumen anfällt. Bei geschätzten 3 Monaten (60 Arbeitstage) wären es nicht einmal 5 Laster pro Tag.
Oder mache ich einen Denkfehler?

26.07.2025 - 20:27

Keine der negativen Erwartungen des Verfassers des Leserbriefs lässt sich aus dem Bericht der EZ belastbar ableiten.

03.07.2025 - 15:42

Im Leserbrief wird bemängelt, dass „selbst der Gehweg (…) stellenweise befahren“ wird.
Das ist m.W. in diesem Bereich zulässig. In verkehrsberuhigten Bereichen ist die gesamte Verkehrsfläche gleichberechtigt nutzbar. Fußgänger haben hier Vorrang und dürfen die gesamte Straßenfläche nutzen, auch wenn sie sich nicht auf einem separaten Gehweg befinden. Umgekehrt dürfen andere Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen auch die „Gehwege“ nutzen.

Normalerweise werden die Verkehrsflächen in verkehrsberuhigten Bereichen niveaugleich baulich gestaltet. Das ist in Eppstein ohne Kosten zu verursachen nicht möglich.

03.07.2025 - 14:11

…haben hier differenziert und im Einzelfall entschieden, denn es gibt keine exakte Definition der Schrittgeschwindigkeit oder eine Festlegung in der StVO.
Die Aussage „jedenfalls unter 10 km/h“ ist leider nicht rechtsverbindlich, da Gerichte zumeist noch bis 15 km/h als zulässig ansehen..
Früher in der Fahrschule hieß es, die Tachonadel dürfe sich nicht bewegen. Da ging der Tacho aber auch erst bei 20km/h los ;-)
Nicht so ganz klar, also, wo die Grenzen liegen.
Wichtiger ist: Gegenseitige Rücksichtnahme, keine Gefährdung anderer und Beachtung gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen, oder nicht?

03.07.2025 - 12:27

SCHRITTGESCHWINDIGKEIT!!

Also etwa 7 km/h, auf jeden Fall langsamer als 10 km/h!!

03.07.2025 - 09:19

Was ist denn die „erlaubte Geschwindigkeit“ in verkehrsberuhigten Zonen?

02.07.2025 - 20:20

Wir wohnen seit über 40 Jahren in Bremthal, hier gibt es mehrere "Verkehrsberuhgte Bereiche". Wer hier sich ordnungsgemäß verhält, wird von "Intelligenzallergikern" genötigt schneller zu fahren und oder bekommt einen "Vogel" gezeigt.

Kontrolle der Bereiche - FEHLANZEIGE!!

Wer z. B. in Frankfurt mit der doppelten Geschwindigkeit erwischt wird, der wird u. a. wegen einem verbotenem Kraftfahrzeugrennen angezeigt - zu Recht!

In den verkehrsberuhigten Bereichen von Eppstein kann man mit der 5-fachen der erlaubten Geschwindigkeit fahren und es passiert den "Rasern" NICHTS!

03.04.2025 - 00:33

Zuschüsse für sinnvolle und notwendige Maßnahmen zu beantragen und bekommen sind OK.
Zuschüsse, die man beantragt und verwendet / verschwendet für Berater und Gutachter sind nicht OK, wenn man eigentlich selber für Lösungen zuständig ist!
Die Haushalte der Kommunen, Städte, Kreise, Länder und des Bundes würden um Milliarden € besser dastehen, wenn in den Verwaltungen / Ämtern nicht die Gutachterridies grasieren würde.

30.03.2025 - 12:17

Es wird wohl noch etwas länger dauern, bis die Betonarbeiten am Haus 23 abgeschlossen sind.
Wie Sie schreiben erfolgte der Startschuss durch das nicht genehmigte Fällen von ca. 50 Bäumen auf diesem wertvollen Fleckchens Eppsteins. Naturschutzrechtliche Ausgleichszahlungen wurden getätigt…

Heißt, ich kann als Investor derartige Zusatzzahlung direkt in die Bepreisung meiner Objekte einkalkulieren und fertig. Die Verschandelung des ehemaligen Wäldchens kann beginnen. Interessant wäre noch, welches Unternehmen ohne Prüfung von Genehmigungen (damit wissentlich) derartige Rodungen vornimmt und welche Konsequenzen gezogen wurden.

Neben den aufgezählten Naturschutzaspekten ist darüber hinaus erwähnenswert, dass genau dieses Gebiet in den Fließkarten des Hochwasser- und Starkregenschutz als besonders gefährdet eingestuft ist (tiefrot markiert). Aber es wird gebaut und die Flächen mit Beton versiegelt… Welchen Sinn ergeben also kostspielige Simulationen und Fließkarten, wenn deren Ergebnisse am Ende ignoriert werden? Die ohnehin schon prekäre Ausgangssituation wird nochmals verschlechtert.

Der erste Teil des Wäldchens ist also Geschichte. Der zweite darunterliegende Teil wird folgen und wohl auf ähnliche Weise „umgestaltet“.

Einfach erschreckend... Wer verantwortet diesen Irrsinn?

Anwohner: Dr. Alexis Bonneschky

28.03.2025 - 14:29

… kommen aber nicht aus dem städtischen Haushalt, sondern ihm zugute.
Sie helfen daher dem Haushalt und sollten somit auch in Ihrem Interesse sein….
Schließlich ging es ursprünglich um die Finanz- und Haushaltssituation der Stadt…

28.03.2025 - 11:32

Vielen Dank an alle Helfer und BUND für den Einsatz und tollen Beitrag für ein sauberes Eppstein!

28.03.2025 - 11:29

Liebe Familie Nienaber-Stoll,

herzlich willkommen in der schönen Burgstadt Eppstein! :-)

28.03.2025 - 00:35

"Der Rest wurde durch Zuschüsse gedeckt."
Zuschüsse sind auch hier finanziert durch Steuern von den Bürgern. Anstatt min. 40.000 € an Zuschüssen für das Verkehrskonzept Altstadt auszugeben, wäre das Geld für sinnvollere Maßnahmen besser angelegt worden.

22.03.2025 - 14:31

Das Verkehrskonzept Altstadt hat ausweislich des Vortrags des Magistrats im Rahmen der Haushaltsberatungen die Stadt lediglich €7.500 gekostet. Der Rest wurde durch Zuschüsse gedeckt.

22.03.2025 - 14:25

Ich denke, die Darstellung von Verantwortlichkeiten für die vom Leser geschilderte Grundsteuererhöhung, die im Kommentar alleine der Stadt zugeschrieben werden, bedürfen einer Objektivierung.

Die Veränderung in der zu zahlenden Grundsteuer setzt sich aus drei Faktoren zusammen, die nur zum Teil in der Verantwortung der Stadt liegt:

1. der Grundsteuerreform folgend einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich - ohne Zutun der Stadt - die Messbeträge der einzelnen Grundstücke verändern. Diese Neubewertung soll einer höheren Steuergerechtigkeit dienen.
2. der gesetzlichen Vorgabe der Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform, durch die sich - wiederum ohne Zutun der Stadt - der Hebesatz verändert.
3. die wegen gestiegener Kosten, höherer Umlageverpflichtungen sowie Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer erforderliche Erhöhung des Hebesatzes für 2025 durch die Stadt.

Zu 1:
Aus den Daten im Kommentar lässt sich errechnen, dass sich ein wesentlicher Teil der dargestellten Erhöhung bereits aus der Neubewertung des Grundstücks und des sich daraus verändernden Grundsteuermessbetrags ergibt.

Wenn beim alten Hebesatz (bis einschließlich 2024) von 680% die Steuerlast bei 800€ lag, muss der (alte) Grundsteuermessbetrag für das Grundstück bei ca. 118€ gelegen haben.

Wenn beim neuen Hebesatz von 995% die Steuerlast bei 1.800€ liegt, muss der neue Grundsteuermessbetrag für das Grundstück bei ca. 181€ liegen.

Es ist also offensichtlich, dass alleine durch die Neuberechnung des Grundsteuermessbetrags selbst im Fall eines unveränderten Hebesatzes von 680% die Grundsteuer für das Grundstück auf ca. 1.231€ gestiegen wäre. Für diese ca. +431€ trägt die Stadt keine Verantwortung!

Zu 2:
Da es durch die Neubewertung und Neuberechnung der Grundsteuermessbeträge sowohl zu höheren als auch zu niedrigeren Werten kommt, wurde gesetzlich festgelegt, dass die Neuberechnung aufkommensneutral sein soll. Das heißt, die Steuereinnahmen der Stadt sollen sich durch die Reform in Summe nicht verändern (weder soll die Stadt mehr noch weniger durch die Reform einnehmen). Aus diesem Grund wurde der Hebesatz angepasst auf 741%. Durch diesen rein technischen Vorgang steigt im vorgenannten Beispiel des Lesers seine Grundsteuer um weitere ca. +110€. Auch dies hat die Stadt nicht zu verantworten.

Zwischenfazit: Die Grundsteuerbelastung des Lesers wäre in jedem Fall und ohne weiteres Zutun der Stadt um ca. +541€ gestiegen.

Zu 3:
Durch die Erhöhung des Hebesatzes von 741% auf 995% steigt im Beispiel die Steuerlast des Lesers um ca. +459€. Und selbst davon sind noch 160€ dem durch die Grundsteuerreform veränderten Grundsteuermessbetrag geschuldet. Tatsächlich verantwortet die Stadt also lediglich eine Steigerung von 300€.

20.03.2025 - 10:37

Wenn man bedenkt, dass die Grundsteuer eine zusätzliche Steuer auf etwas ist, das man von bereits großzügigst versteuertem Gehalt gekauft hat, das man zudem beim Erwerb bereits versteuert hat (in meinem Fall beliefen sich die Grunderwerbssteuer und MWSt. auf Baumaßnahmen auf insgesamt ca. 80.000 Euro), ist Grundsteuer nichts Weiteres als staatlich legitimierte Wegelagerei.

In meinem Fall liegt die Grundsteuer nunmehr bei über 1800 Euro. Dieses Geld, liebe Gemeinde, muss man erstmal netto (!) verdienen, bevor Ihr es ausgeben könnt. Das sind locker mehr als 1000 Euro mehr als im Vorjahr. Mein Grundstück liegt am Wald und ist tw. auf der alten Waldgrenze. Das ist noch nicht mal Bauland, oder darf ich da ein weiteres Haus drauf bauen? Wäre mir neu. Bevor der Gutachterausschuss das Land aber anders klassifiziert, friert eher die Hölle zu.

Wer nun glaubt, dass der auf unverfrorene 995% angehobene Hebesatz die Spitze des Eisbergs sein soll, glaubt wohl auch an den Weihnachtsmann, die 1450% kommen dann eben später. Eppstein greift ja nun seit Jahren in aller Regelmäßigkeit in die Keksdose. Ist ja ziemlich einfach. Das wird dann auch so weitergehen. Bis ich dann in Rente gehe, fehlen mir mal eben projiziert 50.000 Euro in meiner Altersvorsorge, die man mir einfach über die Jahre weggemopst hat.

Wenn Sie ein Haushaltsproblem haben, dass Sie nicht gelöst bekommen, müssen Sie eben fusionieren. Lassen Sie sich von Hofheim eingemeinden, schließen Sie sich mit Niedernhausen zusammen, dann können Sie jede Menge Kosten einsparen.

10.03.2025 - 12:29

Toller Artikel - weckt Erinnerungen. Ich habe letztes Jahr neben der Burg Eppenstein noch die Burganlagen in Carcassonne (Südfrankreich) besucht - sehr sehenswert.
Viele Grüße
Hubert

20.02.2025 - 00:46

Zu der Aussage:

"Darüber hinaus muss eine neue Arbeitsgruppe der Gremien weitere 900 000 Euro im Rahmen der Haushaltssicherung kürzen",
hätte ich schon eine Sparmöglichkeit:

Keine teuren Gutachten beauftragen (siehe Verkehrskonzept Altstadt, das man dann nur rudimentär umsetzen will),
deren Kosten sich mindestens im hohen fünfstelligen Bereich (oder gerne auch mehr) bewegen und dafür mal selber nachdenken und Lösungen finden.

Ansonsten trifft die Aussage in dem Leserbrief von Hr. Heck:

"Wie in jedem Haushalt, muss es auch im Haushalt Eppstein möglich sein, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.
Wenn das nicht gelingt, sollten einige Personen im Rathaus vielleicht ausgetauscht werden",

voll das Problem.

F. Balle

16.02.2025 - 13:07

Zum ersten Mal in meinem Leben habe ich am Samstag
an einer kleinen Kundgebung in Eppstein teilgenommen,
die in einem komplett eingezäunten Bereich stattfinden musste!
Zudem war scheinbar ein großes Polizeiaufgebot notwendig:

Angeführt von einem Leitenden Polizeidirketor (4 Sterne-Uniform)
____________________________________________________

So schnell ändern sich die Zeiten.......

Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Bachert

10.02.2025 - 21:05

"...bleibt nur noch der Griff ins Portemonnaie seiner Bürgerinnen und Bürger."

Unglaublich. Ist ja nicht so, dass wir in Deutschland nach Belgien eh schon den höchsten Steuersatz haben. Und das Leben mittlerweile echt richtig teuer geworden ist.
Und dann reibt man sich verwundert die Augen warum Industrie und gut ausgebildete Leute jedes Jahr das Land verlassen.

Erwin Schinzel

05.02.2025 - 16:03

"Erwartungen und Befürchtungen bestehen in der Bevölkerung und auch bei vielen Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben. In der Asylpolitik muss sich etwas ändern, aber auf der Basis des geltenden Rechts in der Bundesrepublik und der Europäischen Union."

Da kann ich beruhigen, Gesetzesänderungen erfolgen in der Regel immer auf Basis geltendem Recht. Sollte dies nicht so sein, wird ein Gesetz wieder einkassiert. Auch dies ist Teil unseres Rechtsstaates (z.B. Bundesrat, Bundespräsident, Verfassungsgericht, ...).
Und natürlich kann man auch selber Klage einreichen. Recht zu haben ist leider nicht das Gleiche, wie Recht bekommen.

20.11.2024 - 19:27

Guten Abend Herr Fischer,

es ist richtig, dass in der aktuellen Meldung eine fehlerhafte Aussage formuliert und nicht noch einmal herausgestellt wurde, dass die Entscheidung zu einer Kandidatur bei der Bürgermeisterwahl bei der FWG noch aussteht. Ein Versäumnis, für dass wir uns entschuldigen.

In der Meldung zum Thema eine Woche zuvor (EZ Nr. 46/74 vom 14.11.2024) ist das korrekt beschrieben. Hier der Link:

https://www.eppsteiner-zeitung.de/nachrichten/politik-wirtschaft/buergermeisterwahl-bislang-gibt-nur-kandidaten-id58538....

Wir warten gespannt und geduldig auf die Entscheidung und freuen uns, wenn die FWG der Redaktion mitteilt, sobald die Mitgliederversammlung beraten hat.
Darüber berichten wir dann gerne.

Die Redaktion



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