Stadt lässt Frostschäden reparieren und befestigt Wernerplatz

Die Straßenunterhaltung zählt zwar nicht zu den sogenannten Pflichtaufgaben einer Kommune, wird sie jedoch vernachlässigt, steigen die Kosten mit zunehmender Renovierungsbedürftigkeit der Straße. Muss sie schließlich grundhaft erneuert werden, werden auch die Anlieger beteiligt. Je nach Größe der Maßnahmen, fallen für die Anlieger fünfstellige Summen an. Je nach Zugehörigkeit der Straße zu Stadt, Kreis, Land oder Bund, ändert sich der prozentuale Beitrag der Anlieger.

Jetzt weiterlesen

Dieser Text ist nur für Abonnenten der Zeitung bzw. Besitzer unseres Online-Abos kostenlos zugänglich.

Wenn Sie die Eppsteiner Zeitung online lesen und die zusätzlichen Funktionen wie Online-Archiv und PDF-Dokument der Printausgabe in Farbe nutzen möchten, melden Sie sich an.

Für den Jahresbeitrag von 18 Euro können Sie alle Funktionen auf unserer Website nutzen. Weitere Informationen finden Sie im Abo-Bereich.



X