Gericht lehnt Beschwerde der Bienroth-Gegner ab

Im Verfahren um das Wohnbaugebiet „In Natura Eppstein 2020“ am Bienroth ist die Stadt Eppstein wieder juristisch erfolgreich gewesen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Beschwerde der Baugebiets-Gegner gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt. In einem Urteil vom 13. März hatte das höchste Hessische Verwaltungsgericht bereits die Klage gegen den Bebauungsplan zurückgewiesen. Mit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde sind die Rechtsmittel in diesem Verfahren endgültig erschöpft. Diese trifft nun noch das Bundesverwaltungsgericht.

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