Baugebiet InNatura Eppstein 2020: Gegner scheitern erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Stadt Eppstein hat in einem weiteren Verfahren gegen den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan und das hiergegen für unzulässig erklärte Bürgerbegehren obsiegt.

In einer Anhörungsrüge wendeten sich einige Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Gerichtes vom 12.01.2015. Es wurde vorgetragen, dem Recht auf rechtliches Gehör sei seitens des Gerichtes nicht ausreichend Rechnung getragen worden. Zudem wurde ein Antrag auf Ablehnung der Richter gestellt.

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