Countdown bei Baumfällarbeiten

Stadt, Bahn und private Grundstückseigentümer nutzen die letzten Wochen vor Beginn der Brutzeit, um Wege und Grundstücke zu roden. Offiziell gilt vom 1. März bis zum 30. September das sogenannte Sommerrodungsverbot. Baumfällen ist dann nur in Ausnahmefällen erlaubt.

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